Zum 1. März 2026 wird die PhysioTHERAPIE am Kreuz als Teilbereich in die REHA am Kreuz GmbH integriert. Dies erfolgt im Rahmen einer  Unternehmensumwandlung mit dem Übergang aller Rechte und Pflichten, Forderungen und Verbindlichkeiten für alle laufenden Verordnungen.

Für Sie als gesetzlich versicherter Patient ändert sich die Firmenbezeichnung, da hier die gesetzlichen Versicherungen unsere Vertragspartner sind. Bei Privatpatienten ändert sich der Vertragspartner und Sie erhalten die Rechnung von der REHA am Kreuz GmbH.

Wir freuen uns, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken und heißen Sie weiterhin herzlich willkommen am Gesundheitsstandort Urbicher Kreuz.

Blankoverordnung Schultererkrankungen

Seit November 2024 können Ärzte physiotherapeutische Verordnungen bei Erkrankungen des Schultergelenkes als Blankoverordnung ausstellen. Für diese Verordnungen übernehmen Physiotherapeuten die Verantwortung für die Auswahl der Maßnahmen im Rahmen der Indikation „EX“, die Therapiefrequenz und die notwendige Anzahl der Therapieeinheiten bis zum Erreichen eines dem Krankheitsbild entsprechenden Therapieziels. Zu Beginn erfolgt eine physiotherapeutische Diagnostik einschliesslich Assessment und eine Behandlungsplanung. Ist das Therapieziel erreicht, erfolgt ein Abschlussbefund einschliesslich Eigenaktivitätsplan, der dem Patienten  ausgehändigt wird. Ist mit Maßnahmen der Physiotherapie trotz aktiver Mitarbeit des Patienten innerhalb von 16 Wochen keine Befundverbesserung zu erwarten,  erfolgt eine Wiedervorstellung beim Arzt mit dem Therapiebericht und Assessment zur Planung des weiteren Vorgehens.