PATIENTENRECHTE- UND PFLICHTEN
Im Jahr 2013 trat das Patientenrechtegesetz § 630e BGB in Kraft, um die Position des Patienten gegenüber Leistungserbringern und Kostenträgern zu stärken. Die Information von Therapeut und Patient über alle therapierelevanten Umstände ist Kern des Gesetzes. Im Befundgespräch zur ersten Behandlung werden Risiken und Begleiterkrankungen abgefragt, findet eine Aufklärung über die Maßnahmen und die Pflicht zur aktiven Mitarbeit am Behandlungserfolg statt. In Vorbereitung auf dieses Gespräch laden Sie sich bitte den ANAMNESEBOGEN unter Downloads herunter, beantworten alle Fragen und bringen den ausgefüllten Bogen zur ersten Behandlung mit.
PhysioTHERAPIE am Kreuz
Inhaber: Dagmar Schuh
Adresse
Am Urbicher Kreuz 7
99099 Erfurt
tel +49 361 4420944
fax +49 361 4420943
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Öffnungszeiten
montags-donnerstags 7-20 Uhr
freitags 7-17 Uhr
sowie nach Vereinbarung